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   OVG Saarland, 07.08.1991 - 2 W 10/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6295
OVG Saarland, 07.08.1991 - 2 W 10/91 (https://dejure.org/1991,6295)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.08.1991 - 2 W 10/91 (https://dejure.org/1991,6295)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. August 1991 - 2 W 10/91 (https://dejure.org/1991,6295)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schriftformerfordernis; Beschwerde; Telefax; Abstandsflächen ; Grenzgarage; Nachbarschutz; Ermessensfehler

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Grenzgaragen mit Abstellraum (IBR 1992, 420)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 404
  • DÖV 1992, 412
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Saarland, 15.02.1991 - 2 W 2/91

    Offensichtliche Rechtswidrigkeit; Verwaltungsakt; Aussetzung der Vollziehung;

    Auszug aus OVG Saarland, 07.08.1991 - 2 W 10/91
    Leidet ein sofort vollziehbarer Bescheid an einem (Ermessens-) Fehler, so bleibt die Möglichkeit der Behebung dieses Mangels im weiteren Verlauf des (Verwaltungs-) Verfahrens auf die Entscheidung über einen Antrag auf Vollzugsaussetzung ohne Einfluß; wird der Mangel danach behoben, ist dies gegebenenfalls auf einen diesbezüglichen Abänderungsantrag hin zu berücksichtigen (wie Beschluß vom 15.2.1991 - 2 W 2/91 - im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. Senats).
  • OVG Saarland, 24.02.1992 - 2 W 37/91

    Nachbarrecht; Bauarbeiten; Aufschiebende Wirkung; Baueinstellungsverfügung;

    Nur weil die Benutzer die Kraftfahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern tunlichst auf Privatgelände abstellen sollen, haben die für die Forderung nach Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsflächen sprechenden Gesichtspunkte der Schaffung heller und gesunder Wohnbereiche, der Verhinderung der Brandausbreitung, der Sicherstellung der Zufahrt für die Feuerwehr sowie der Wahrung des Wohnfriedens zurückzutreten (vgl. hierzu etwa Beschluß des Senats vom 7.8.1991 - 2 W 10/91 - Urteil vom 29.10.1991 - 2 R 2/99 -).

    Denn dies geschieht nicht etwa deshalb, weil er diesen Nutzungszweck ebenfalls höher als die mit der Pflicht zur Freihaltung von Abstandsflächen verfolgten Ziele bewertet hat, sondern trägt lediglich pragmatisch der nach der Lebenserfahrung verbreiteten Übung Rechnung, Garagen zu Abstellzwecken mitzubenutzen beziehungsweise ihnen entsprechend nutzbar Flächen anzuschließen (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 7.8.1991 - 2 W 10/91 -).

  • VG Saarlouis, 08.10.2014 - 5 K 808/13

    Nachbarabwehranspruch gegen die Nutzung einer alten Feldscheune und einer

    Sie begünstigt nur Garagen, die primär der Herstellung von Einstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge(Außer Personenkraftfahrzeugen auch Traktoren (Ackerschlepper): OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 Q 14/02 -, SKZ 2003, 84 Leitsatz 44) und als "Annex" dazu der Schaffung von Abstellmöglichkeiten dienen, die räumlich deutlich hinter der Hauptnutzung zurückbleiben müssen.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.03.1992 - 2 R 7/90 - Beschluss vom 07.08.1991 - 2 W 10/91 -, jeweils zu § 7 Abs. 4 Nr. 1 LBO 1988) Verboten ist daher nach wie vor der Einbau von Aufenthaltsräumen oder generell von anderweitig benutzbaren Nebenräumen, wie etwa Hobbywerkstätten.
  • VG München, 02.06.2020 - M 1 E1 19.1963

    Eilantrag des Nachbarn zur Einstellung von Bauarbeiten

    Weitere Voraussetzung für eine Privilegierung als Garage einschließlich deren Nebenräumen ist nach überwiegender Auffassung darüber hinaus, dass die Nebenräume zur Garage der Größe und Nutzung nach untergeordnet sein müssen, wobei teilweise eine erhebliche Unterordnung (vgl. BayVGH, U.v. 10.8.1977 - 269 II 72 - BayVBl 1977, 408; OVG Saarl, B.v. 7.8.1991 - 2 W 10/91 - juris Ls.), teilweise (nur) eine untergeordnete Bedeutung gefordert wird (vgl. VGH BW, U.v. 26.1.1993 - 8 S 2139/92 - Ls.).
  • VG Saarlouis, 28.02.2007 - 5 K 42/06

    Regelungsgehalt einer Baugenehmigung, Besonderheiten der

    Sie dienen - wie die früheren Bauwichbestimmungen - auch dem Nachbarschutz (OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.1985 - 2 W 1331/85 -, BRS 44 Nr. 162; vom 07.08.1991 - 2 W 10/91 -).
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